Grundpflege gemäß Pflegeversicherung (SGB XI)
Hilfen bei der Körperpflege
Waschen, Duschen, Baden
Mund-, Zahn-, Lippenpflege
Haarpflege
Rasieren
An- und Auskleiden, incl. An- und Ablegen von Körperersatzteilen
Hilfen bei der Ernährung
Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Sondenernährung
Hilfen in den Bereichen
Wäschepflege
Einkaufen
Spülen
Kochen
Reinigung der Wohnung
Mobilisation
Beratung und Anleitung für Angehörige und Patienten
Beratung und Anleitung zum Einsatz von Pflegehilfsmitteln (z.B. Badewannenlifter)
Durchführung von regelmäßigen Besuchen nach § 37.3 Pflegeversicherungsgesetz Qualitätssicherungsbesuche) bei Bezug von Pflegegeld.