Entlastungsleistungen

Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI

Bei Klienten mit einem Pflegegrad, können monatlich Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € abgerufen werden. Der Betrag sammelt sich bis zum 30.06 des Folgejahres, wenn er nicht abgerufen wird. Am 30.06 verfällt das Geld welches vom vergangenen Jahr nicht abgerufen wurde.

Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Bitte sprechen Sie uns an.